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Brandschutzklasse
Die Brandschutzklasse wird mit Hilfe eines UL-Prüfverfahrens ermittelt.
Die Klassifizierung der Vorschrift UL94 (Standardtest zur Brennbarkeit von Kunststoffen der Underwriters Laboratories (UL)) erfolgt in den Stufen der Horizontalbrennprüfung (HB), sowie der Vertikalbrennprüfung (V).
Brennbarkeitsklasse nach HB (UL94 HB): Horizontal eingespannter Probekörper (Probeköper erlischt innerh. 30 Sekunden, V= 0mm/min; oder: Materialdicke <3mm, V<= 75mm/min; oder: Materialdicke >3mm und <13mm, V <= 40mm/min)
Brennbarkeitsklasse nach V (UL94 V): Vertikal eingespannter Probekörper, Beflammungszeit = 2x 10 Sekunden (Die zweite Beflammungszeit beginnt, sobald die entzündete Probe verloschen ist; bei nicht entzündeten Proben sofort danach.)
V-2 | Verlöschen innerhalb von 30 Sekunden. Brennendes Abtropfen von Kunststoffschmelze zulässig. |
V-1 | wie V-2, jedoch kein brennendes Abtropfen von Kunststoffschmelze zulässig. Maximal 60 Sekunden Nachglimmen. |
V-0 | wie V-1, jedoch Verlöschen der Flamme innerhalb von 10 Sekunden. Maximal 30 Sekunden Nachglimmen. |
Brennbarkeitsklasse nach 5V (UL94 5V): Vertikal eingespannter Probekörper. Kunststoffe, die mindestens die Klassifizierung V-2 erfüllen, können zusätzlich mit der 500-Watt-Flamme (125 mm Flammhöhe) geprüft werden:
5VB | Verlöschen nach fünfmaliger Beflammung für je fünf Sekunden; kein Abtropfen zulässig. |
5VA | wie 5VB, zusätzlicher Test an einer horizontal eingespannten Platte; weder Abtropfen noch Bildung von Brandlöchern mit einem Durchmesser >1 mm sind zulässig. |
Quelle: http://www.ulttc.com/de/leistungen/pruefverfahren/brand.html
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